Facharztzentrum Frankfurt-Westend / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
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Sprechzeiten
| Unsere KJP ist erreichbar: | |
| Montag - Freitag 10.00 - 13.00 Uhr | |
| Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr | |
| Die Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich über die Telefonzentrale zu den unten angegebenen Servicezeiten. |
Die Sprechzeiten unserer Kinder- und Jugenlichenpsychotherapeuten
Vereinbaren Sie bitte einen Termin
telefonisch unter:
069 · 58 30 37 · 0
oder per E-Mail an:
frankfurt-westend@medicover.de
Telefonische Erreichbarkeit und Zeiten unseres Patientenservices
Montag
08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr
Kassenabrechnung, Privatversicherung sowie Selbstzahlerleistung.
Termine nur nach Vereinbarung
Was macht ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut?
Wir Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten helfen Eltern und/ oder ihren Kindern und Heranwachsenden dabei, Probleme besser zu verstehen und ihre Folgen durch gezielte Therapiemethoden (Verhaltenstherapie, kognitive Verhaltenstherapie) zu lindern.
Die Berufsbezeichnung ‚Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut’ ist seit 1999 gesetzlich geschützt; die Behandlung darf nur von approbierten Ärzten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten durchgeführt werden, die eine entsprechende Ausbildung zum Psychotherapeuten absolviert haben.
Unser Angebot richtet sich an Familien mit Säuglingen und Kleinkindern, sowie an Kinder und Jugendliche vom Vorschulalter bis ins junge Erwachsenenalter, die mit ihrer aktuellen Lebenssituation unzufrieden sind und an einer Veränderung arbeiten möchten.
Unsere Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut bietet Beratung, Therapie und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern.
telefonische Erreichbarkeit: mittwochs 12.00 - 13.40 Uhr
Seelische und psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter können sich sehr unterschiedlich darstellen: Konzentrationsstörungen, motorische Unruhe, anhaltendes Weinen, wiederholte ungeklärte psychosomatische Beschwerden wie Kopf- oder Bauchweh, Angstzustände, auffallend oppositionell-trotziges Verhalten, Leistungsprobleme in der Schule, Mangel an Freundschaften und sozialen Kontakten oder deutlich aggressive Konflikte. In all diesen Fällen kann eine ambulante Psychotherapie sinnvoll und hilfreich sein.
Was ist Verhaltenstherapie?
Verhaltenstherapie geht davon aus, dass Erleben und Verhalten teilweise verlernt und neues wiederum erlernt werden kann. Sie vermittelt Strategien, die eingeübt werden können, um eine längerfristige, hilfreiche Wirkung zu erzielen. Sie ist nachweislich auch nachhaltig wirksam und ihre Kosten werden i. d. R. von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen getragen.
Unser therapeutisches Behandlungsspektrum – ein Überblick:
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Angststörungen und Phobien: Trennungsangst, spezifische Phobie, soziale Ängstlichkeit, generalisierte Angststörung, Panikstörung, Agora- und soziale Phobie
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Anpassungsstörungen und Reaktionen auf schwere Belastungen
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Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörungen (ADHS/ADS)
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Autismus
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Bindungsstörungen
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Depressionen
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Enuresis (Einnässen)
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Enkopresis (Einkoten)
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Essstörungen: Anorexia nervosa, Bulimia nervosa, Binge eating disorder
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Mutismus
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Posttraumatische Belastungsstörungen
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Regulationsstörungen: Schwierigkeiten von Säuglingen und Kleinkindern bzgl. Essen, Schlafen und Schreien
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Schlafstörungen
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Somatoforme Störungen
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Störungen des Sozialverhaltens: aggressive/dissoziale Störungen, oppositionelles Trotzverhalten
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Ticstörungen
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Verhaltensstörungen
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Zwangsstörungen
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Wir bieten außerdem diagnostische Abklärung bei Lese-, Rechtschreib- oder Rechenstörungen.
Die Leistungen werden in der Regel durch die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen.
Zusätzliche Wahlleistungen
Beratung bei:
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Lernstörungen
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Wechsel auf die weiterführende Schule
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Pubertätskrisen
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Umgang mit Trennung und Scheidung
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Gruppentherapien:
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Soziale Kompetenzen
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Konzentration und Aufmerksamkeit
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Selbstmanagement
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Entspannung und Achtsamkeit
Die Kosten dieser Wahlleistungen werden von den gesetzlichen meistens nicht, häufig aber von privaten Krankenkassen übernommen. Kommen Sie gerne auf uns zu, wir unterstützen Sie bei der Klärung der Kostenübernahme.
Informationen zum Behandlungsablauf
Eine Psychotherapie besteht aus mehreren aufeinander folgenden Abschnitten bzw. Phasen
Das ausführliche Erstgespräch
In einem 60- bis 90-minütigen Erstgespräch verschaffen wir uns einen ersten Überblick über den Vorstellungsanlass, die Probleme des Kindes bzw. des Jugendlichen bzw. der Eltern. Es wird der Behandlungsbedarf ermittelt sowie Informationen über unsere Behandlungsmöglichkeiten gegeben. Zudem werden organisatorische Fragen geklärt. Wenn wir und Sie nach dem Erstgespräch das Gefühl haben, dass wir der richtige Ansprechpartner sind, leiten wir die so genannten ‚probatorischen Sitzungen" ein.
Die probatorischen Sitzungen
Die probatorischen Sitzungen dienen dem besseren gegenseitigen Kennenlernen von Psychotherapeuten und Patienten. In dieser Phase machen wir uns durch eine ausführliche Anamneseerhebung und psychologische Diagnostik (z.B. Fragebögen, Leistungstests, etc.) einen umfassenden Eindruck von den Problemen des Kindes/Jugendlichen. Die Ergebnisse der Diagnostik werden mit den Eltern besprochen und bei gegebener Therapieindikation wird die Therapie eingeleitet.
Die eigentliche Therapiephase
Wenn die probatorischen Sitzungen einen Therapiebedarf ergeben haben und Sie sich dazu entschieden haben, die Therapie bei uns machen zu wollen, stellen wir bei der zuständigen Krankenkasse einen Antrag, der von einem unabhängigen Gutachter anonym geprüft wird. Nach der Genehmigung des Antrages beginnt die Therapie Ihres Kindes/ Jugendlichen unter Einbezug der Bezugspersonen. Die therapeutischen Sitzungen dauern jeweils 50 Minuten und finden zu regelmäßigen Terminen einmal wöchentlich statt. Zu Beginn der Therapie werden gemeinsam individuelle Therapieziele vereinbart, die regelmäßig überprüft werden. In unserer Arbeit bedienen wir uns verschiedener verhaltenstherapeutischer Methoden, wie z.B. Rollenspiele, Konfrontationen, kognitive Techniken, Ressourcenaktivierung, etc.
Der Abschluss der Therapie
Die Therapie endet entweder nach dem von der Krankenkasse bewilligten Therapiekontingent oder wenn die zu Beginn der Therapie aufgestellten Therapieziele erfolgreich erreicht wurden.